Diskografie
Eine Diskografie ist eine ausführliche Liste der gesammelten Werke eines Musikers. Der Zweck dieser ist es den musikalischen Werdegang eines Musikers detailiert dar zu stellen außerdem sind neben Schallplatten und CD´s mittlerweile oftmals auch DVD´s mit Konzert Mitschnitten oder Musikvideos aufgeführt. Je nach Musikrichtung und Art der Publikation der Werke kann sie sich in einigen Punkten unterscheiden. In der Diskografie sollte im Allgemeinen zu jedem Tonträger vollständige Angaben zum Titel des Werkes enthalten und Angaben zur Erstveröffentlichung dieses liefern. Ist beispielsweise eine Schallplatte im Laufe der Zeit ein weiteres mal als CD erschienen, so muss das Jahr dieser Wiederveröffentlichung ebenfalls hinzugefügt werden. Des weiteren muss sie auch ggf. getrennt den Urheber von Text und Musik sowie den Distributor, also das Label über das die Musik vertrieben wurde enthalten.
Elemente einer Diskografie
Sind auf einem Sampler, oder auch Album, andere Künstler involviert, so muss dies genauso wie der Produzent genau dokumentiert werden. Ausserdem sind gerade im Bereich der Klassischen Musik und Musicals ein unter Umständen vorhandener Arrangeur und der Dirigent zu nennen. Zusätzlich können auch noch Informationen zum Verwertungsgesellschafter, dem Aufnahmeverfahren und auch dem Textdichterverlag ergänzt werden. Es gibt auch weitere Punkte die in guten Diskografien vorkommen können, wie z.B. Verkaufszahlen, Grundsätzlich kann eine Diskografie nicht zu viele Informationen enthalten, insofern sie übersichtlich und verständlich dargestellt sind, in diesem Fall ist dem Detailreichtum keine Grenze Gesetzt. So werden oft auch illegale Mitschnitte gesondert ausgewiesen und können unter Umständen auch von den Künstlern im Nachhinein in die offizielle Liste übernommen werden.
Sonderfälle
Steigt ein anderer Musiker, wie vorrangig im Jazz praktiziert, zum Beispiel während eines Konzertes in den Musikbetrieb ein, so kann der Biograf entsprechend seiner Intention entscheiden wem er dieses zuordnet und ob er alle Personen nennt. Ein weiterer Sonderfall für die Erfassung in Diskografien ist das sogenannte "covern" von früherer Titeln, oft in Zusammenarbeit mit dem ursprünglichen Künstler, auch original-Artist. Hier hat es sich eingebürgert durch den Ausdruck featuring(kurz feat oder ft.) getrennt die Namen der Künstler in die Liste aufzunehmen. Durch den Trend zu akustischen aufnahmen ist es mittlerweile oft Standard die Tracks auch in dieser Form zu veröffentlichen, auch diese werden auf der Diskografie deutlich ausgewiesen.